Ledebur, ein uraltes westfälisches, teils freiherrliches, teils gräfliches Geschlecht, wovon die warburger Linie in der Grafschaft Ravensberg im 17. Jh. das Erbjägermeisteramt des Hochstifts Osnabrück führte, welches nachher durch Vermählung an die v. Münnich gekommen. Sonst besaß dieses Geschlecht auch das Erbtruchsessenamt im Stifte Hervorden. Ein Zweig davon, und zwar Friedrich August Freiherr von Ledebur, ist im Jahre 1807 in den Grafenstand erhoben worden.

Joh. Dietrich von Ledebur wurde am 19. Juni 1669 in den böhm. Freiherrnstand erhoben.

Alexander Joh. Ledebur, Gutbesitzer in Böhmen, wurde am 7. Dez. 1719 in den böhm. Freiherrnstand erhoben.