Das
Wappenbild unserer Familie ist ein silberner Sparren auf rotem Grund. Der
Sparren ist gerade, und seine Spitze reicht bis an den oberen Rand des Schildes.
Das sind versuche, den Sparren auf einem gewölbten Schild perspektivisch
darzustellen.
Helm
und Helmzier müssen im Stil zum Schild passen. Die alten Helme sind schlichter
und funktionaler als die der barocken Periode. Die alten Helmdecken sind als
gefaltete Tücher erkennbar. Sie wiederholen die Farben der Familie, bei uns
innen weiß und außen rot. Später waren die Ränder der Decken ausgefranst. Im
Barock schließlich haben sich die Decken in gewundene Streifen aufgelöst. Die
Helmdecke wird gelegentlich über dem Helm als Wulst geformt. Das darf so sein.
Der Helm muß übrigens fest auf dem Schild aufsitzen und darf nicht über ihm
schweben.
Am
Helm befindet sich die Helmzier. Ursprünglich wurde das Erkennungszeichen der
Familie auf den Helm gemalt. Schon früh aber wurden diese Kennzeichen, auch
Kleinod genannt, oben auf den Helm aufgesetzt. Das machte den Ritter größer
und vermehrte die furchteinflößende Wirkung.
Das
vollständige Wappen unserer Familie besteht also aus dem roten Schild mit
silbernem Sparren, einem im Stil des Schildes gewählten Helm mit zwei roten
Fasanen- oder Gänsefedern, auf denen der silberne Sparren wiederkehrt, und
rot-weißen Decken.
Man
kann das Wappen auch mit Kronen darstellen. Dann muß allerdings auf den Helm
und die Decken verzichtet werden. Die Grafen können die neunzackige, die
Freiherren die siebenzackige Perlenkrone über dem Schild schwebend verwenden.
Doch sollte auch hier auf die stilistische Übereinstimmung geachtet werden. Die
Rangkronen gehören zu den Wappenschildern der letzten 300 Jahre.
Die
alten Wappenformen verlangen die ursprünglich übliche, auch abgebildete
Adelskrone, die auch Blätterkrone genannt wird. Helm und Krone gleichzeitig ist
bei unserem Wappen falsch: es gibt allerdings einige neue Wappen, bei denen
diese heraldisch unschöne Form bei der Wappenverleihung zugeteilt wurde.
Richtig ist auch die Verwendung des Wappenschildes ohne jede weitere Beigabe.
Einige
Ledebur-Wappen des 17. Jahrhunderts des königsbrücker Astes zeigen Löwen als
Schildhalter. Auch in der gräflichen Linie wurden früher eine Zeitlang
Schildhalter geführt. Diese Zugabe unterstreicht die Bedeutung dieser Häuser,
die sich durch großen Reichtum auszuzeichnen. Eine Berechtigung zur Darstellung
unseres Familienwappens mit Schildhaltern gibt es nicht.
Es
ist ein schöner Brauch, die Wappen eines Ehepaares gemeinsam darzustellen. Man
stellt dabei beide Wappenschilde zueinander geneigt dar. Meist folgt das ohne
Verwendung der Helme und Helmzieren, dafür unter einer über beide Wappen
gesetzten Krone. Sein Wappen ist das beim Anschauen linke, ihres das auf der
rechten Seite. Eine verheiratete Frau kann auch in einem Wappenschild die beiden
ihr zustehenden Wappen tragen, in der vom Beschauer aus linken Schildhälfte
erscheint das Wappenschild ihres Ehemannes, in der rechten das ihrer Geburt.
Abschließend
noch ein Hinweis auf die Zeichen, mit denen bei Schwarz-Weiß-Zeichnungen die
Farben bezeichnet werden können. Die häufigsten Farben sind Rot, das durch
senkrechte Schraffur, Blau, das durch waagerechte, und Grün, das durch von
links oben nach rechts unten schräge Schraffur dargestellt wird. Silberne Flächen
bleiben weiß, goldene werden mit Punkten übersät.
Beim
Aufsetzen dieses Artikels habe ich mich auf die Mitteilungen von Leopold
Freiherrn v.Ledebur vom November 1929 abgestützt, von dem auch die Tafel der
Schildformen stammt.
Text
von Gerhard Frhr v.Ledebur