Das Wappenbild unserer Familie ist ein silberner Sparren auf rotem Grund. Der Sparren ist gerade, und seine Spitze reicht bis an den oberen Rand des Schildes. Das sind versuche, den Sparren auf einem gewölbten Schild perspektivisch darzustellen.

Helm und Helmzier müssen im Stil zum Schild passen. Die alten Helme sind schlichter und funktionaler als die der barocken Periode. Die alten Helmdecken sind als gefaltete Tücher erkennbar. Sie wiederholen die Farben der Familie, bei uns innen weiß und außen rot. Später waren die Ränder der Decken ausgefranst. Im Barock schließlich haben sich die Decken in gewundene Streifen aufgelöst. Die Helmdecke wird gelegentlich über dem Helm als Wulst geformt. Das darf so sein. Der Helm muß übrigens fest auf dem Schild aufsitzen und darf nicht über ihm schweben.

Am Helm befindet sich die Helmzier. Ursprünglich wurde das Erkennungszeichen der Familie auf den Helm gemalt. Schon früh aber wurden diese Kennzeichen, auch Kleinod genannt, oben auf den Helm aufgesetzt. Das machte den Ritter größer und vermehrte die furchteinflößende Wirkung.

Das vollständige Wappen unserer Familie besteht also aus dem roten Schild mit silbernem Sparren, einem im Stil des Schildes gewählten Helm mit zwei roten Fasanen- oder Gänsefedern, auf denen der silberne Sparren wiederkehrt, und rot-weißen Decken.

Man kann das Wappen auch mit Kronen darstellen. Dann muß allerdings auf den Helm und die Decken verzichtet werden. Die Grafen können die neunzackige, die Freiherren die siebenzackige Perlenkrone über dem Schild schwebend verwenden. Doch sollte auch hier auf die stilistische Übereinstimmung geachtet werden. Die Rangkronen gehören zu den Wappenschildern der letzten 300 Jahre.

              

Die alten Wappenformen verlangen die ursprünglich übliche, auch abgebildete Adelskrone, die auch Blätterkrone genannt wird. Helm und Krone gleichzeitig ist bei unserem Wappen falsch: es gibt allerdings einige neue Wappen, bei denen diese heraldisch unschöne Form bei der Wappenverleihung zugeteilt wurde. Richtig ist auch die Verwendung des Wappenschildes ohne jede weitere Beigabe.

Einige Ledebur-Wappen des 17. Jahrhunderts des königsbrücker Astes zeigen Löwen als Schildhalter. Auch in der gräflichen Linie wurden früher eine Zeitlang Schildhalter geführt. Diese Zugabe unterstreicht die Bedeutung dieser Häuser, die sich durch großen Reichtum auszuzeichnen. Eine Berechtigung zur Darstellung unseres Familienwappens mit Schildhaltern gibt es nicht.

Es ist ein schöner Brauch, die Wappen eines Ehepaares gemeinsam darzustellen. Man stellt dabei beide Wappenschilde zueinander geneigt dar. Meist folgt das ohne Verwendung der Helme und Helmzieren, dafür unter einer über beide Wappen gesetzten Krone. Sein Wappen ist das beim Anschauen linke, ihres das auf der rechten Seite. Eine verheiratete Frau kann auch in einem Wappenschild die beiden ihr zustehenden Wappen tragen, in der vom Beschauer aus linken Schildhälfte erscheint das Wappenschild ihres Ehemannes, in der rechten das ihrer Geburt.

Abschließend noch ein Hinweis auf die Zeichen, mit denen bei Schwarz-Weiß-Zeichnungen die Farben bezeichnet werden können. Die häufigsten Farben sind Rot, das durch senkrechte Schraffur, Blau, das durch waagerechte, und Grün, das durch von links oben nach rechts unten schräge Schraffur dargestellt wird. Silberne Flächen bleiben weiß, goldene werden mit Punkten übersät.

Beim Aufsetzen dieses Artikels habe ich mich auf die Mitteilungen von Leopold Freiherrn v.Ledebur vom November 1929 abgestützt, von dem auch die Tafel der Schildformen stammt.

Text von Gerhard Frhr v.Ledebur