Es
wurde wiederholt die Frage gestellt, welche Bedeutung die Unterschiedliche
Darstellung unseres Wappens hat und welche Beigaben zum Wappenschild erlaubt
sind. Hier daher einige Hinweise, die beim Zeichnen unseres Wappens heraldisch
wichtig sind.
Das
Wappen ist das Symbol für den Ritter, dessen kennzeichnende Ausrüstung in den
Teilen des Wappens wiedergegeben ist. Es sind dies sein Schild und sein Helm mit
den Unterscheidungszeichen der Familie. Weiter gehört zum Wappen die Helmdecke,
das vom Helm abflatternde Tuch, das als Sonnenschutz gedient haben mag,
jedenfalls aber eine Zierde war. Die alten Wappen haben keine weiteren
Bestandteile. Kronen, Schildhalter usw. sind neueren Datums als unser Wappen.
Der
Schild hat im Laufe der Jahrhunderte seine Form mit dem Geschmack und Stil der
Zeit geändert. Die nachfolgende Tafel gibt die Entwicklung der Schildformen über
die Jahrhunderte wieder.
Der
schlanke, unten spitz zulaufende Schild wurde bis etwa 1300 verwendet. Das älteste
Ledebur-Siegel von 1298 hat noch diese Form. Bei den Siegeln der Mitte des 14.
Jahrhunderts war der Schild schon etwas breiter, lief aber noch immer unten
spitz zu. Im Barock stellte man den Schild etwa in der als Nummer 8 skizzierten
Form dar. Ein Beispiel dafür ist das Wappen an der Werburg. Die Abbildungen
1-11 stellen heraldisch akzeptable, jeweils in ihrer Zeit gültige Wappenformen
dar. Die Schildformen 12-15 wurden gelegentlich im 18. Und 19. Jahrhundert
verwendet, gelten aber bei vielen Fachleuten als nicht wappenmäßig. Es ist
heraldisch erlaubt, die Schildform der jeweiligen Zeitmode anzupassen. Man darf
allerdings keine Form wählen, die älter ist als das Datum der Verleihung des
Wappens. Die uradeligen Ledebur haben damit die freie Wahl, ob sie ihr Wappen im
Stil des ersten Nachweises der Familie oder in einer späteren Form darstellen.
Bei Familien, die ihren Adel z.B. im 19. Jahrhundert erhielten, wäre die Wahl
der alten Schildform nicht richtig.
© Gerhard Freiherr v.Ledebur