Es wurde wiederholt die Frage gestellt, welche Bedeutung die Unterschiedliche Darstellung unseres Wappens hat und welche Beigaben zum Wappenschild erlaubt sind. Hier daher einige Hinweise, die beim Zeichnen unseres Wappens heraldisch wichtig sind.

Das Wappen ist das Symbol für den Ritter, dessen kennzeichnende Ausrüstung in den Teilen des Wappens wiedergegeben ist. Es sind dies sein Schild und sein Helm mit den Unterscheidungszeichen der Familie. Weiter gehört zum Wappen die Helmdecke, das vom Helm abflatternde Tuch, das als Sonnenschutz gedient haben mag, jedenfalls aber eine Zierde war. Die alten Wappen haben keine weiteren Bestandteile. Kronen, Schildhalter usw. sind neueren Datums als unser Wappen.

Der Schild hat im Laufe der Jahrhunderte seine Form mit dem Geschmack und Stil der Zeit geändert. Die nachfolgende Tafel gibt die Entwicklung der Schildformen über die Jahrhunderte wieder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der schlanke, unten spitz zulaufende Schild wurde bis etwa 1300 verwendet. Das älteste Ledebur-Siegel von 1298 hat noch diese Form. Bei den Siegeln der Mitte des 14. Jahrhunderts war der Schild schon etwas breiter, lief aber noch immer unten spitz zu. Im Barock stellte man den Schild etwa in der als Nummer 8 skizzierten Form dar. Ein Beispiel dafür ist das Wappen an der Werburg. Die Abbildungen 1-11 stellen heraldisch akzeptable, jeweils in ihrer Zeit gültige Wappenformen dar. Die Schildformen 12-15 wurden gelegentlich im 18. Und 19. Jahrhundert verwendet, gelten aber bei vielen Fachleuten als nicht wappenmäßig. Es ist heraldisch erlaubt, die Schildform der jeweiligen Zeitmode anzupassen. Man darf allerdings keine Form wählen, die älter ist als das Datum der Verleihung des Wappens. Die uradeligen Ledebur haben damit die freie Wahl, ob sie ihr Wappen im Stil des ersten Nachweises der Familie oder in einer späteren Form darstellen. Bei Familien, die ihren Adel z.B. im 19. Jahrhundert erhielten, wäre die Wahl der alten Schildform nicht richtig.

© Gerhard Freiherr v.Ledebur