Unsere
ältesten Stammväter waren Beamte des Bischofs von Osnabrück, sie waren
Ministeriale. Die Ministerialen waren ursprünglich kein Stand, sondern eine
Berufsgruppe, die sich wie heute aus höher und niedriger Gestellten
zusammensetzte, aus Unfreien und Freien. Sie waren wie auch heute die Beamten für
die Verwaltung der Staatswesen unentbehrlich. Sie stellten auch die Berater der
geistlichen und weltlichen Landesfürsten und erhielten so eine Bedeutung, die
der des niederen Adels entsprach. Sie wurden schließlich im Gegensatz zu den
niederen Dienstleuten als familiae majores et meliores, als höherstehende und
bessere Familien angesehen. Wigbert gehörte dieser Schicht offenbar als
Justizbeamter an. Auch sein Sohn hatte eine solche Stellung.
Um
sie für ihre Dienste zu belohnen und ihnen einen angemessenen, standesgemäßen
Lebensunterhalt zu gewährleisten, wurden diese höheren Beamten mit Grundbesitz
beliehen. Sie erhielten ein Stück Land, auf dem sie sich ein Haus errichteten
und steuerfrei wirtschafteten. Zunächst blieb das Land Eigentum des
Landesherren (es wurde nur verliehen), später wurde das Lehen erbliches
Eigentum, aber der Erbe mußte Abgaben (Erbschaftssteuer) zahlen, wenn er das
Lehen behalten wollte.
Mit
der Eigenschaft als Grundbesitzer und Berater der Landesfürsten schwand der
Abstand zum niederen Adel, der vor allem den militärischen Schutz des Landes
gewährleistete. Die beiden Schichten verschmolzen zu einem Stand, soweit nicht
die reicheren Adelsfamilien territoriale Souveränität erlangten und damit in
den Hochadel aufstiegen.
Der
militärische Schutz des Landes blieb in der Verantwortung der Grundbesitzer.
Sie stellten sich und eine Anzahl Leute mit militärischer Ausrüstung zur Verfügung.
Das vorhandene Vermögen bestimmte, ob einer in voller Reiterausstattung, dazu
gehörten u.a. mehrere Pferde, anzutreten hatte und mit wie vielen Leuten er
sich zu melden hatte. Wer die volle Ritterausrüstung stellte, wurde Ritter
genannt. Er mußte auch über die nötige Übung mit Waffen verfügen, die er
sich innerhalb der Familie und in Turnieren verschaffte. Knappe wurde genannt,
wer nicht über genügend Vermögen verfügte bzw. noch zu jung oder im
Waffengebrauch unerfahren war.
Im
ausgehenden Mittelalter konnte Ritter und Knappe nur werden, wer ritterbürtig
war. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Die staatlichen Ämter wurden in der
Regel von Rittern bekleidet.
Zu
den militärischen Diensten gehörte auch der des Burgmanns. Der Burgmann war
verpflichtet, zur Verteidigung einer bestimmten Burg unter Führung des
Burggrafen, Burghauptmanns oder Burgvogts beizutragen. Dieser Dienst war im
allgemeinen zeitlich oder auf Notfälle beschränkt und erfolgte im Turnus, also
in einer Art Schichtdienst. Dem Burgmann stand dafür ein Burglehen zu, das aus
einem Wohnhaus in der Burg oder in der Nähe mit landwirtschaftlichem Areal und
manchmal zusätzlich aus einem Burggeld bestand, das aber auch statt des
Grundbesitzes gezahlt werden konnte.
Unsere
Vorfahren waren teils Ritter teils nur Knappen, weil der Besitzstand oft nicht
ausreichte, die bisweilen große Kinderschar rittermäßig auszustatten. Richtig
reich sind über die Jahrhunderte nur ganz wenige Ledeburs gewesen. An dieser
Stelle will ich daher auf eine Regel hinweisen, die noch bis ins 18. Jahrhundert
weitgehend akzeptiert wurde und beim preußischen Militär noch bis in die Tage
der Reichswehr als Gesuch um Heiratserlaubnis erhalten blieb: Wer kein Einkommen
hatte, mit dem er eine Familie hätte ernähren können, heiratete auch nicht.
Es finden sich im Stammbaum viele Beispiele dafür. Eines davon ist August, der
als jüngster Sohn aus Düsse stammte, und sich gezielt auf Reisen begab, um
durch eine reiche Braut heiratsfähig zu werden. Nach Fehlschlägen hatte er
dann ganz großes Glück und erbte von der Stiefmutter einer von ihm umworbenen
aber nicht einwilligenden Cousine ein Vermögen. Das Erbe machte ihn so reich,
daß er bei der weiteren Brautsuche nicht mehr aufs Geld zu schauen brauchte,
und es brachte ihm und seinen Nachkommen nach weiteren Verdiensten den
Grafentitel ein.